Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit als Vater in Elternzeit zu gehen.
Ein Vater kann maximal 36 Monate und direkt ab der Geburt des Kindes seine Elternzeit in Anspruch nehmen. Allerdings sollte man rechtzeitig die Elternzeit beantragen. Die Elternzeit kann man auch splitten, ebenso können Mutter und Vater gleichzeitig in Elternzeit gehen.
Wann kann ich Elternzeit nehmen?
Die Elternzeit kann man sich nehmen bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Eine Aufteilung der insgesamt 36 Monate ist auch möglich, wenn man mindestens 12 Monate davon in den ersten drei Jahren und die restlichen 24 Monate dann im Anschluss nach dem dritten Lebensjahr nehmen möchte, bis das Kind das sein achtes Lebensjahr vollendet hat.
(Lasst euch bitte in dem Fall noch einmal von einem Spezialisten, dem Jugendamt oder anderen Einrichtungen weitere Informationen zukommen, da sich im laufe der Jahr sicherlich einige Sachen ändern könnten.)
Wichtige Information zur Elternzeit
Man kann die Elternzeit bei Mutter und Vater aufteilen. Beachtet aber bitte, dass die Mutter sich nach der Entbindung in Mutterschutz befindet. Die Länge liegt dabei in der Regel bei 8 Wochen. Diese Mutterschutzzeit gibt es nicht on Top, sondern wird schon als Elternzeit mit angerechnet. So verringert sich der Anspruch für den Vater schon mal automatisch um acht Wochen. Es sei der Mama aber gegönnt diese acht Wochen allein für sich aus dem Elternzeit-Topf in Anspruch nehmen zu dürfen.
Wann kann ich Erziehungsurlaub beantragen?
Jeder der eine Teil- oder Vollzeitstelle, egal ob unbefristet oder befristet hat, oder sich wohlmöglich noch in der Ausbildung befindet, kann in Elternzeit gehen sofern man mit dem Kind in einem Haushalt lebt.
Auch als Pflegevater ist ein Antrag auf Elternzeit bzw. Erziehungsurlaub möglich und kann in den ersten drei Jahren vom Arbeitgeber nicht verweigert werden.
Der Erziehungsurlaub oder auch Elternzeit genannt, muss 7 Wochen vor dem Start der in Anspruchnahme beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden. Sollten man als Vater zwischen dem 3. und 7. Lebensjahr des Kindes die Elternzeit nehmen wollen, so muss man 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit seinen Antrag schriftlich einreichen.
Elterngeld in der Elternzeit
Wer sich vom Arbeitgeber für die Elternzeit freistellen lässt hat keinen Anspruch auf Lohn. Daher sollte an rechtzeitig Elterngeld beantragen und sich Informationen dazu einholen.
Jedenfalls gibt es seit 2015 auch noch einen Bonus, der sich Elterngeld plus nennt. Es soll eine Kombination aus verlängerten Elterngeld + Teilzeitarbeit sein und wird beim BMFSFJ weiter erläutert. Den Antrag für das Elterngeld sowie für das „Elterngeld Plus“ erhaltet ihr bei der Elterngeldstelle von eurem jeweiligen Wohnort. Im Internet findet ihr ein Verzeichnis der Elterngeldstellen in Deutschland, aufgeteilt in Bundesländer. Einen Elterngeldrechner haben wir auch im Net gefunden, aber leider die Webseite wieder vergessen. Vermutlich wird euch aber die Suchmaschine eures Vertrauens in dem Fall weiterhelfen.
Folgende Unterlagen werden u.a. für den Antrag benötigt:
- Geburtsurkunde
- Einkommensnachweise
- Bescheinigung Krankenkasse
- Bescheinigung vom Arbeitgeber
Wie schon beim Antrag für die Auszeit beim Arbeitgeber sollte man alle Anträge, die man in Bezug auf Elterngeld etc. tätigen muss immer rechtzeitig mit einem gewissen Vorlauf tätigen. Mit unter kann die Bearbeitung sehr lange dauern und wenn das Kind auf der Welt ist, kann diese bürokratische Belastung schon sehr stressig werden. Spart euch diese Doppelbelastung und nutzt die Kraft und Zeit lieber um das Kind kennenzulernen und gemeinsam Freude zu haben. Kinder spüren es wenn Eltern gestresst sind. (Nur ein kleiner Tipp am Rande von uns.)
Da wir keinerlei Rechtsberatung tätigen können und nur aus eigener Erfahrung und Recherche berichten, solltest Du dringend Fachleute aufsuchen, die Dich zum Thema Elternzeit, Erziehungsurlaub und Elterngeld beraten können.
Wie sind eure Erfahrungen zum Elternthema?
Wie sind eure Erfahrungen? Wir würden gerne erfahren wie ihr die Zeit mit eurem Kind genutzt habt und welche schönen Momente es ermöglicht hat, oder welche Probleme aufkamen! Unsere Zeit mit war schön aber auch knapp, was das Thema Geld betrifft. Welche Möglichkeiten habt ihr gehabt und welche Chancen genutzt um die Zeit zu Hause so gut wie möglich zu erleben?
Oder habt ihr eure Sachen gepackt und seid auf und davon gefahren?
Wie ging euer Arbeitgeber mit dem Thema um? Gab es bei der Rückkehr in den Joballtag irgendwelche Veränderungen oder wurde der Anspruch auf die Erziehungszeit nach dem Ende für euch nachteilhaft ausgelegt? Solltet ihr irgendwelche Nachteile erfahren haben, solltet ihr dringend eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen und euch beraten lassen. Es gibt zahlreiche Rechtsanwälte die sich auf Arbeits- und Familienrecht spezialisiert haben.
Wir haben eine starke Entwicklung unseres Kindes in der Zeit wahrgenommen. Wie war es bei euch? Habt ihr dank dieser Zeit vielleicht die ersten Schritte eures Kindes oder die ersten Worte miterleben dürfen?
Weitere unserer Erfahrungen zum Thema Elternsein und Elternzeit findest Du auf unserer Homepage.